Wie kann man professioneller Händler werden? Ist das sinnvoll oder nicht?

  • 01 August 2018 |
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Nachdem die europäische Finanzaufsicht ESMA binäre Optionen verboten und die CFD-Hebel für private Trader deutlich eingeschränkt hat, bieten nun einige Broker seit dem Sommer 2018 ihren Tradern an, einen Professional Account einzurichten. Für professionelle Trader, für die es eine recht genaue Definition gibt, gelten nämlich die Einschränkungen bei den CFD-Hebeln nicht. Es stellen sich nun die beiden Fragen: Wie funktioniert es, professioneller Trader zu werden? Und ist das tatsächlich sinnvoll?

Professional Trader: hohe Hürden

Die Hürden für die Einstufung als professioneller Trader gibt die ESMA vor. Sie sind relativ hoch, jedoch obliegt es den Brokern, ihre Trader dementsprechend zu überprüfen. Die Haltung der Broker zu dieser Thematik ist offenbar uneinheitlich. Einige Broker werben offensiv bei ihren Stammkunden darum, andere verweisen auf die ESMA-Auflagen und kündigen eine strenge Prüfung entsprechender Anträge an. Da die Voraussetzungen eigentlich sehr streng sind, wäre es denkbar, dass es nur sehr wenige solcher Profi-Accounts geben wird. Einige Beobachter sind der Auffassung, dass die Anerkennungsquote unter den Tradern zwischen einem und fünf Prozent liegen könnte. Andererseits weiß niemand, ob und wie genau die Broker die Angaben ihrer Kunden überprüfen. Wenn es Broker geben sollte, die das Thema eher lässig behandeln, stünde diese Option theoretisch allen Tradern offen. Das ließe darauf hoffen, dass einige Trader und ihre Broker die neuen Bedingungen recht locker umgehen. Sollte sich das jedoch herausstellen, könnte die ESMA einen zweiten Schritt gehen und auch CFDs verbieten. Sie hat nämlich das Anforderungsprofil an professionelle Trader so hoch geschraubt, dass Brokern und interessierten Tradern oftmals keine andere Wahl bleibt, als ein wenig zu schummeln. Die drei Bedingungen für professionelle Accounts lauten:

  • Punkt 1: Der Kunde hat im Markt, für den er die Einstufung als professioneller Trader wünscht, während des vergangenen Jahres im Durchschnitt zehn Geschäfte im Quartal “von erheblichem Umfang” getätigt. Dieser erhebliche Umfang wird uneinheitlich kommuniziert. Die ESMA könnte damit Geschäfte in jeweils fünfstelligem Umfang pro Order meinen. Es gibt Aussagen, die auf mindestens 20.000 Euro pro Order herauslaufen.
  • Punkt 2: Der Kunde verfügt insgesamt über Finanzinstrumente und Bankguthaben im Wert von über 500.000 Euro.
  • Punkt 3: Der Kunde war schon mindestens ein Jahr lang in einem Beruf am Kapitalmarkt tätig, der Kenntnisse zu den in Betracht kommenden Wertpapierdienstleistungen, Geschäften und Wertpapiernebendienstleistungen schafft bzw. diese voraussetzt.

Trader müssen zwei dieser drei Punkte erfüllen, um einen Professional Account einzurichten. Für die Broker ist eigentlich eine Überprüfung der Voraussetzungen problemlos möglich. Sie könnten bei Bestandskunden einen Blick auf deren Tradinghistorie werfen, von Neukunden können sie sich Kontoauszug schicken lassen. Die Berufserfahrung am Kapitalmarkt bringen allerdings nicht viele private Trader mit. Sie sollten also die mindestens zehn Trades pro Quartal und gleichzeitig ein liquides Vermögen in der Größenordnung von einer halben Million Euro vorweisen können. Manche Kunden besitzen zwar Immobilien, doch dieses Vermögen ist nicht liquide. Solche Werte würden also nicht anerkannt.

Wie steht es um die Prüfpflicht der Broker?

Im Vorfeld der ESMA-Verordnung hatten sich einige Broker deutlich positioniert. Sie ließen verlauten, dass man sehr genau werde, ob ein Kunde über das entsprechende Vermögen verfügt. Dieser müsse dem Broker Belege zukommen lassen. Es hat sich jedoch in jüngster Zeit - etwa seit Juni bis Juli 2018 - bei Marktbeobachtern ein neues Bild ergeben. So soll ein Broker - dies wird als Extrembeispiel genannt - eine Bewerbung zum Professional Trader von einem Bestandskunden akzeptiert haben, der seit Monaten auf seinem Tradingkonto nur noch 20 Euro Kapital vorweisen konnte. Belege zur erforderlichen Zahl an Trades vielleicht auf einem anderen Brokerkonto wurden nicht verlangt, auch das Vermögen wurde nicht überprüft. In einem anderen Fall soll ein Trader mit einem Kontoauszug die Einstufung erhalten haben, der nichts als sein Demotrading demonstrierte. Wiederum andere Trader berichten von strengen Prüfungen und auch von Ablehnungen ihrer Anträge beim einen oder anderen Broker. Brokerunternehmen, die man auf solche widersprüchlichen Kundenberichte ansprach, verwiesen teilweise darauf, dass sie zu einer genauen Überprüfung der Kundenangaben gerade nicht verpflichtet seien. Solche Aussagen gelten als umstritten. In der ESMA-Verordnung heißt es nämlich, dass eine neue Einstufung eines Kunden zum nunmehr professionellen Händler durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erfolgen hat. Dabei geht es auch darum, ob ein Kunde durch seine Erfahrungen, Vorkenntnisse und durch seinen Sachverstand generell befähigt ist, die Risiken von Anlageentscheidungen angemessen zu beurteilen. Das ist auch eine Forderung der MiFID-Richtlinien.

Prüfpflicht nur bei Bestandskunden?

Einige Broker sind offenbar der Meinung, dass die vorliegende Definition ihnen lediglich die Pflicht zur Prüfung von Bestandskunden auferlegt. So sei es möglich, dass ein Kunde bei seiner früheren Kontoeröffnung angab, dass er ein normaler Angestellter mit 30.000 Euro Jahreseinkommen sei. Sollte dieser Kunde nun eine Einstufung als professioneller Trader wünschen und behaupten, er besitze 500.000 Euro an liquiden Mittel, so sei das zu überprüfen. Die Überprüfung von Neukunden hingegen sei Auslegungssache. Wie stark die ESMA ihrerseits die Broker überprüft, werden erst die nächsten ein bis zwei Jahre zeigen.

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