Die ESMA Beschränkungen des CFD Hebels im Detail erklärt

  • 01 August 2018 |
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Die ESMA (europäische Finanzaufsicht) hat weitreichende Einschränkungen beim Forex- und CFD-Handel beschlossen. Die binären Optionen wurden inzwischen für Privatanleger komplett verboten.

Starke Einschränkung der CFD-Hebel ab 1. August 2018

Über das Verbot von Binäroptionen und die Hebelbegrenzung für CFDs war lange diskutiert worden. Es sind davon nur Privatanleger betroffen. Die European-Securities and Markets-Authority hatte im Vorfeld betroffene Broker und Trader aus ganz Europa befragt. Dabei ergab sich ein Bild, dem der nunmehr in Kraft getretene ESMA-Beschluss folgt. Inhaltlich entsprechen die Maßnahmen den in der Konsultationsphase publizierten Vorschlägen der ESMA. Marktteilnehmer hatten Bedenken geäußert. Die europäischen Branchenverbände - für Deutschland der CFD-Verband - lehnen ebenso wie erfahrene Trader die Einschränkungen ab, doch diese Bedenken berücksichtigte die ESMA nicht. Sie verbot vielmehr binäre Optionen und beschränkt ganz konkret die maximal zulässigen CFD-Hebel auf näher bezeichnete Assets. So dürfen CFDs im Forex-Handel nur noch maximal mit 30:1 gehebelt werden. Dieser maximale Hebel gilt für die wichtigsten Devisenpaare wie EUR/USD. Für CFDs auf seltenere Währungspaare, Indizes, Rohstoffe und Aktien wurde ein noch niedrigerer Hebel beschlossen. Im Detail gelten folgende maximale Hebel:

  • CFDs auf Major Forex Paare: 30:1
  • CFDs auf Minor Forex Paare und Exoten: 20:1
  • CFDs auf wichtige Indizes (Dax, S&P 500, Dow Jones, NASDAQ etc.): 20:1
  • CFDs auf seltener gehandelte Indizes: 10:1
  • CFDs auf Aktien: 5:1
  • CFDs auf Gold: 20:1
  • CFDs auf sonstige Rohstoffe: 10:1
  • CFDs auf Kryptowährungen 2:1

Weitere Maßnahmen der ESMA

Es gibt zusätzlich Maßnahmen der ESMA über die Hebelbeschränkungen hinaus, mit denen Privat- und Kleinanleger geschützt werden sollen. Anreize wie etwa Einzahlungsboni dürfen die CFD- Broker nicht mehr anbieten. Auch müssen die Risikowarnungen noch deutlicher formuliert werden. Negative Kontensalden darf es nicht mehr geben, damit entfällt auch die Nachschusspflicht. Die Anleger können dadurch unter keinen Umständen mehr verlieren, als sie vorab eingezahlt haben.

ESMA Begründungen

Die ESMA begründet ihre Maßnahmen damit, dass in den letzten Jahren eine für Privatanleger prekäre Kombination entstanden ist: Bei den CFD-Anbietern sehen die Anleger hohe Renditeversprechungen, gleichzeitig zeichnet sich das sonstige Anlageumfeld durch historisch niedrige Zinssätze aus. Die Verlockung für Privatanleger, in CFDs zu investieren, sei damit in hohem Maße gegeben. Die inhärente Komplexität von CFD-Produkten - vor allem ihre übermäßige Hebelwirkung - würde Privatanleger jedoch überfordern. Das habe für diese Gruppe in den vergangenen Jahren zu erheblichen Verlusten geführt.

Jüngstes Verbot der ESMA: Endpunkt einer längeren Entwicklung

Das jüngste ESMA-Verbot ist der Höhepunkt einer schon länger andauernden Entwicklung. Sie begann schon 2016 mit dem Beschluss der deutschen Finanzaufsicht BaFin, eine Nachschusspflicht auf CFDs zu verbieten. Kurz darauf wurde über das Verbot binärer Optionen diskutiert, schließlich ordnete es die ESMA 2017 an, 2018 trat es in Kraft. Doch auch andere Marktteilnehmer positionierten sich eindeutig gegen das vermeintliche Glücksspiel an der Börse. So verbot Google im Frühjahr 2018 im eigenen Netzwerk AdWords die überzogene Werbung für CFDs und auch für Kryptowährungen.

Wie bewerten Fachleute die Verbote und Einschränkungen?

Die CFD-Branche hatte so einen Einschnitt schon länger befürchtet. Deren Branchenvertreter sind darüber verärgert, dass die ESMA ihre Argumente praktisch überhaupt nicht berücksichtigt hat. Die Experten aus dem CFD-Bereich hatten unter anderem eingewendet, dass den erfahrenen Tradern ihre Risiken beim CFD-Handel durchaus bewusst seien. Wenn es schon eine Ungleichbehandlung gäbe, dann sollte sie nicht zwischen Investoren mit höchstem Kapitalbestand und Kleinanlegern, sondern vielmehr zwischen erfahrenen und unerfahrenen Anlegern stattfinden. So etwa wird die Terminmarktfähigkeit beurteilt. Des Weiteren erscheint die regulatorische Ungleichbehandlung verschiedener Derivate als höchst ungerecht. CFDs werden in ihrer Hebelwirkung nun stark eingeschränkt, Knock-outs, Optionsscheine, Aktienanleihen und weitere Zertifikate hingegen nicht. Hier kann nach wie vor mit extrem hohen Hebeln gehandelt werden. Auch Einschränkungen für das Marketing gibt es nirgendwo. Bei den Knock-Outs entstehen tagtäglich Totalverluste. Die CFD-Branchenvertreter vermuten daher, dass die europäische Zertifikate-Branche von der Regulierung der CFDs profitieren könnte. Auch Offshore-Broker dürften neue Kunden gewinnen. Sie sind nicht an ESMA-Regularien gebunden. Merkwürdig erscheint außerdem die zeitliche Beschränkung aktueller ESMA-Maßnahmen. Sie sollen zunächst für zwei Monate gelten und dann neu überprüft werden. Es wirke so, als würde die ESMA bestenfalls einen Versuchsballon starten, so einige Brancheninsider in ihren Statements. Das schaffe aber höchste Unsicherheit bei den Brokern und ihren Tradern.

Wie können Trader den Einschränkungen entgehen?

Wer einen sogenannten Professional Account bei einem Broker eröffnet, darf wie eh und je hoch gehebelt handeln. Es entfällt dann allerdings der Schutz bezüglich der für Privattrader weggefallenen Nachschusspflicht. Professional Trader können von ihren Brokern zu Nachschüssen bei übergroßer Slippage aufgrund eines Crashs verpflichtet werden. Gleichzeitig müssen sie höchste Hürden nehmen, um den Status als professional Trader überhaupt zu erhalten. Sie müssen aktiv handeln (mindestens zehnmal pro Quartal), dabei hohe Summen einsetzen und gleichzeitig über Liquidität von mindestens einer halben Million Euro sowie professionelle Handelserfahrung verfügen. Wie sehr Broker solche Voraussetzungen überprüfen, kann derzeit (Sommer 2018) noch nicht abgeschätzt werden.

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