BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht

  • 22 Mai 2017 |
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CFDs sind in Anlegerkreisen in der letzten Zeit immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Erst vor ein paar Monaten ließen die Äußerungen seitens der BaFin die Gemeinde der Trader aufhorchen. Zur Ansprache kamen diverse Punkte, die den Handel mit CFDs in vielerlei Hinsicht verändern sollen.

In diversen Medien wurde heiß diskutiert, welche Schritte die BaFin nun tatsächlich einleiten wird. Schon damals wurde unter anderem auf das Thema Nachschusspflicht eingegangen. In dieser Hinsicht herrscht nun mehr Gewissheit. Denn die BaFin will den Vertrieb beziehungsweise den Verkauf von contracts for difference an Privatkunden deutlich beschränken.

Was sind CFDs und wie ist die Maßnahme der BaFin zu betrachten?

CFD, in deutschsprachigen Ländern auch finanzielle Differenzgeschäfte oder Differenzkontrakte genannt, beziehen sich auf einen bestimmten Basiswert. Es handelt sich um Derivate, die außerbörslich gehandelt werden. Ein weiteres wichtiges Merkmal der CFDs ist das Marginkonto. Dieses Kontomodell erlaubt es dem Trader, Positionen mit Leverage-Effekt einzugehen. Diese gehebelten Positionen tragen wesentlich zum hohen Verlustrisiko der Instrumente bei. Im Rahmen der hier schon zum Teil angesprochenen Nachschusspflicht kann die Situation entstehen, dass der Trader die über die Kontoeinlage hinausgehenden Verluste ausgleichen muss. In eine derartige Situation kann der Trader zum Beispiel kommen, wenn der dem CFD zugrundeliegende Markt sehr schnell auf bestimmte Ereignisse reagiert. Ein prominentes Beispiel ist der 15. Januar 2015 – an diesem Tag hob die Schweizer Nationalbank die Kopplung des Schweizer Franken an den Euro auf, was zu extremen Kursreaktionen in diversen Währungspaaren führte. Es ist keinesfalls unrealistisch, dass diverse Trader an diesem Tag Verluste erlitten, die deutlich über ihre Kontoeinlage hinausgingen. Welche weitreichenden Folgen ein derartiges Ereignis haben kann, kann sich im Grunde genommen jeder selbst ausmalen. Dieser Zusammenhang soll deutlich machen, wie die Vorstöße der BaFin zu werten sind. Es geht hier um das Thema Anlegerschutz. Die BaFin, auch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genannt, soll unter anderem die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzsystems sicherstellen. Darüber hinaus kümmert sie sich um Dinge, die dem Verbraucherschutz zuzuordnen sind.

Die Bekanntmachung der BaFin in Hinsicht auf die Nachschusspflicht bei CFDs

Die BaFin betrachtet die Nachschusspflicht bei Privatkunden als problematisch. Nun ist auf der Webpräsenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Allgemeinverfügung zu diesem Thema ausfindig machen. In dieser ist zu lesen, dass die Vermarktung, der Vertrieb sowie der Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden zukünftig untersagt wird. Die Umsetzung dieser nicht unerheblichen Beschränkung muss bis zum 10. August 2017 erfolgen.

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Allgemeiner Risikohinweis: CFDs sind komplexe Finanzprodukte mit Hebelwirkung. Der Handel mit CFDs birgt ein hohes Risiko und ist daher nicht für jeden Anleger geeignet.
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