FXFlat begrüßt BaFin-Allgemeinverfügung zu CFDs
Gegen Ende des Jahres 2016 gab es seitens der BaFin diverse Äußerungen zum Themenfeld CFDs, die vielerorts Anlass zur Diskussion und Spekulation gaben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kümmert sich schließlich unter anderem auch um das Thema Anleger- beziehungsweise Verbraucherschutz. Unter anderem wurde damals auf das problematische Thema Nachschusspflicht eingegangen.
Es würde in diversen börsenbezogenen Medien viel darüber geredet, wie die Beschränkungen im Detail aussehen könnten. Nun herrscht endlich mehr Gewissheit – die Vermarktung, der Vertrieb sowie der Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden wird untersagt. Schon ab 10. August 2017 soll es in dieser Hinsicht soweit sein. Der FXFlat begrüßt die BaFin-Allgemeinverfügung zu CFDs – es gibt also auch Stimmen aus Brokerkreisen, die die regulatorischen Maßnahmen der BaFin als sinnvoll betrachten.
Der CFD-Anbieter FXFlat und das Thema Nachschusspflicht
Rafael Neustadt vom Broker FXFlat hat sich positiv über die Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geäußert. Er sieht sie als sinnvoll, da so für die Kunden nicht mehr das Risiko besteht, Verluste zu machen, die über den Kontobestand hinausgehen. Darüber hinaus erwähnt der Geschäftsführer der FXFlat Wertpapierbank GmbH, dass es bei FXFlat bereits seit einiger Zeit ein Kontomodell mit Ausschluss der Nachschusspflicht gibt. Die Erweiterung auf die anderen Privatkonten sollen beizeiten bewerkstelligt werden.
Der Broker FXFlat ist nach wie vor eine interessante Option
Mit seinem neu angepassten Angebot wird der Broker für CFD-Trader in Deutschland wohl nach wie vor eine interessante Option sein. FXFlat wartet mit jeder Menge Märkten und attraktiven Konditionen auf. Darüber hinaus stehen diverse Handelsplattformen zur Verfügung.